Gericht: Nailaer Studie ist „nicht geeignet, Gesundheitsgefahren zu belegen"
VON MATHIAS H. WALTHER
MÜNCHEN/NAILA - Herbe Schlappe für Mobilfunkgegner: Die so genannte Nailaer Studie, die ein erhöhtes Krebsrisiko in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen festgestellt haben will, ist nach Ansicht des Münchner Verwaltungsgerichts „nicht geeignet, Gesundheitsgefahren zu belegen".
Auch die von Mobilfunkkritikern immer wieder ins Feld geführte Reflex-Studie könne eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht belegen. Mit dieser Begründung wurde die Klage einer Münchnerin gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) abgewiesen.
In dem Verfahren hatte eine Frau gegen die Behörde geklagt, weil diese trotz angeblich bestehender gesundheitlicher Gefahren die Errichtung eines Mobilfunkmastes in der Münchner Knöbelstraße genehmigt hatte. Obwohl die Frau bereits im Eilverfahren gescheitert war, hatte sie auf der ordentlichen Verhandlung bestanden. Zur Begründung hatte sie angeführt, dass durch die umstrittenen Studien seit dem Ende des Eilverfahrens neue Erkenntnisse gewonnen worden seien. Diese würden belegen, dass auch bei Einhaltung der in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunkanlagen Gesundheitsgefahren bestünden.
Dem mochte das Gericht jedoch nicht folgen. Die Kammer stellte fest, dass auch durch die Reflex-Studie nicht belegt ist, dass die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung die Gesundheit unzureichend schütze. Dabei berief sich das Gericht auf Äußerungen von Prof. Franz Adlkofer, der als Verfasser der Reflex-Studie festgestellt hat:
„Die Daten können einen Zusammenhang ... mit der Entstehung chronischer Krankheiten keinesfalls belegen".
Zur Studie der Nailaer Ärzte, wonach im direkten Umfeld eines Mobilfunksendemastes eine „signifikante Erhöhung" von Krebsfällen festzustellen sei, erklärte die Vorsitzende Richterin, dass diese Studie von der Erhebungsart bis hin zur Anzahl der beobachteten Fälle nicht geeignet sei, Gesundheitsgefahren zu belegen: „Von solcher Studie auf Gesundheitsgefährdungen zu schließen, ist weit neben der Sache".