Umstrittener Sendemast im Pleinfelder Gemeindeteil Stirn darf gebaut werden - Auf der Linie der Verfassungsrichter
ANSBACH/PLEINFELD - Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach sind elf Pleinfelder Familien im Kampf gegen einen Mobilfunksendemasten im Ortsteil Stirn unterlegen. Der 57 Meter hohe Betonturm mit den dazugehörigen Antennen darf gebaut werden. Das Fundament steht bereits. Die Pleinfelder hatten insbesondere gesundheitliche Bedenken geltend gemacht.
Die am Prozess beteiligten Juristen und Fachleute kannten sich. Die Pleinfelder wurden von Rechtsanwalt Frank Sommer vertreten. "Seine Argumente sind immer dieselben," sagte der Mann von der Mobilfunkgesellschaft, die den Turm bauen wird. Der mitgebrachte Experte Professor Dr. Lebrecht von Klitzing war dem Gericht "schon aus Verfahren vor zehn Jahren bekannt," wie der Vorsitzende sagte.
Rechtsanwalt Sommer wünschte sich, dass sich endlich ein Gericht die Mühe mache und die Grenzwerte, die von der Strahlenschutzkommission erlassen worden sind, mit einem eigenen Gutachten überprüft. Der Biomediziner Klitzing betonte, dass sich aus der Erfahrungsmedizin ergebe, dass es einen kleinen Kreis von empfindlichen Personen gebe, der schon bei geringen Strahlungen reagiere. Gemessen sei bisher immer nur die Belastung für wenige Minuten, vernachlässigt hingegen würden die Langzeitfolgen.
Aktuell, so Klitzing, habe er in Pleinfeld 0,1 Mikrowatt Belastung auf den Quadratmeter gemessen. Das reiche zum Telefonieren im Freien völlig aus. Zusätzliche Sendeanlagen brächten ein größeres Risiko. Wer unbedingt auch im Haus telefonieren wolle, der müsse sich eben einen entsprechenden Verstärker anschaffen.
Die Mobilfunkgesellschaft betonte, dass in einer Entfernung von mehr als acht Metern lediglich ein bis fünf Prozent des gesetzlichen Grenzwerts erreicht würden. Die Grenzwerte seien nicht nur von der Bundesregierung festgesetzt, sondern stünden im Einklang mit den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation. Wenn man die elektromagnetische Strahlung im Haushalt reduzieren wolle, dann müsse man auf Fernseher, Mikrowelle, schnurloses Telefon und andere Dinge verzichten. Die Menge der Strahlenbelastung durch Mobiltelefone mache lediglich fünf Prozent dessen aus, was ohnedies produziert werde.
Die Grenzwertdiskussion, so die Vertreter des Mobilfunkanbieters, müsse woanders als vor Gericht geprüft werden. Es gebe gesetzliche Vorgaben, an denen sich das Unternehmen uneingeschränkt halte. Wer etwas anderes wolle, der müsse für andere Bestimmungen sorgen.
Die Klägerseite blieb dabei: Zwar seien derzeit gesundheitliche Schäden nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen, es gelte aber durch eine Begrenzung der Strahlenbelastung Vorbeugung zu betreiben. Die Gegenseite beharrte: Durch nichts sei bewiesen, dass bei Einhaltung der Vorschriften jemand krank werden könne.
Dass die gegenwärtigen Regelungen unter Berücksichtigung des derzeit bekannten biologischen und medizinischen Wissens unbrauchbar seien, das wollte der Anwalt der Kläger durch ein Sachverständigengutachten beweisen.
Das Gericht kam mit der Entscheidung aus dem Beratungszimmer zurück, dass man ein solches Gutachten nicht brauche. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass der Gesetzgeber die neuen Entwicklungen beobachten müsse und gegebenenfalls die zulässigen Höchstwerte verändern müsse. Der gerichtlichen Nachprüfung sei dies nicht zugänglich.
Das Landratsamt hatte zuvor bereits darauf hingewiesen, dass die Grundstücke der Kläger durchweg weiter vom Sendemast entfernt sind, als dies erforderlich sei. Die erste Grenzbebauung sei sogar 95 Meter weit entfernt. Damit seien die Rechte der Kläger nicht verletzt. Das Gericht hatte den Pleinfeldern ausdrücklich erläutert, dass sie kein Anrecht auf ein besseres Landschaftsbild ohne Betonmast haben. Sie dürften nur klagen, wenn ihre Rechte als Nachbarn gestört seien. Dazu gehöre aber nicht das Landschaftsbild.
Das Gericht lehnte die Klage ab. Bereits im Eilverfahren hatte die Kammer grünes Licht zum Bau des Masten gegeben. Es ging damit nicht hinter die Meinung der höchsten deutschen Richter zurück, die die Einwände der Mobilfunkgegner als so wenig ausreichend angesehen hatten, dass sie die Klage erst gar nicht angenommen haben. Der Bürgerinitiative bleiben die Kosten für Anwalt und Sachverständige. Das detaillierte Urteil liegt erst in einigen Wochen vor.