Schwabach unterliegt in Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof
SCHWABACH (gw) - Niederlagen haben auch ihr Gutes: „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Alles ist bewusst so geregelt, dass die Kommunen keinen Einfluss haben", kommentierte OB Hartwig Reimann die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der eine Berufung der Stadt Schwabach im Streit um die Mobilfunkanlage in der Reichenbacher Straße abgelehnt hat.
Die Stadt hatte von der Deutschen Funkturm GmbH einen Bauantrag gefordert. Argument: Die Anlage sei höher als zehn Meter, weshalb laut Bauordnung ein Bauantrag nötig sei.
Errichtet wurde er aber ohne Antrag. Die Logik der Funkturm GmbH: Der Sendemast ist nur 9,90 Meter, die 35 Zentimeter hohe Blitzschutzanlage könne nicht dazu gerechnet werden. Damit setzte sich die Funkturm GmbH zunächst vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und - nachdem die Stadt in Berufung gegangen war - nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch.
„Die Bürgerschaft hat bisher immer uns als Stadt verantwortlich gemacht", erinnerte Reimann an den oft heftigen Streit um diese Anlagen. „Jetzt ist klar, dass die bundesweite Vernetzung politisch gewollt ist und die Städte das nicht verhindern können. Insofern hat sich die Klage gelohnt."
Quelle: Schwabacher Tagblatt, Schwabach vom 25.03.2006