Das US-Bezirksgericht in Baltimore hat am 30.09.02 die Schadensersatzklage eines Hirntumorpatienten gegen die Mobilfunkindustrie abgewiesen. Die zuständige Richterin Catherine Blake sah keine hinreichende wissenschaftliche Begründung für die vom Kläger vorgebrachten Argumente.
Hintergrund
Der Neurologe Chris Newman aus Baltimore hatte im August 2000 acht große Telekommunikationsfirmen, darunter auch Motorola, auf 800 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt, weil sein bösartiger Gehirntumor durch die Strahlen seines analogen Handys ausgelöst worden sein soll. Er habe über Jahre hinweg mehrmals am Tag mit dem Handy telefoniert, um für seine Patienten erreichbar zu sein. Newman warf den Unternehmen vor, sie hätten nicht ausreichend auf mögliche Gesundheitsgefahren durch ihre Produkte hingewiesen.
Zentraler Zeuge der Anklage war Lennard Hardell, der epidemiologische Studien zum Zusammenhang von Handynutzung und Hirntumoren durchgeführt hat. In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte er dabei eine Erhöhung der Tumorrate für analoge, nicht jedoch für digitale Mobiltelefone gefunden (Hardell et al., 2002, Eur. J. Cancer Prevention, 11, S. 1-10)
Neben weiteren Experten wurde auch Henry Lai von der Universität Washington benannt, dessen Ergebnisse einen möglicher Einfluß hochfrequenter Felder auf die Erbsubstanz in Tierversuchen nahegelegt hatten (Lai und Singh, 1996, Int.J. Radiation Biology 69, S. 513-521).
Begründung des Gerichts
Trotz der von der Klägerseite vorgelegten Beweise und Zeugenaussagen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Beweislage nicht ausreicht, um eine Hauptverhandlung zu eröffnen und hat die Klage zurückgewiesen. In der Begründung wird explizit ausgeführt, dass die von Klägerseite benannten Experten wissenschaftliche Einzelmeinungen repräsentieren, die keine Akzeptanz in der Fachwelt haben. Zahlreiche Fachkommissionen hätten die Thematik in den letzten Jahren untersucht und keine Nachweise für einen Zusammenhang von Handynutzung und Hirntumoren gefunden, ebenso nicht die glaubwürdigen, erfahrenen wissenschaftlichen Zeugen der Verteidigung. Die Studie von Hardell wiese zudem einige schwere Mängel auf. Glaubwürdige epidemiologische Studien wären jedoch für den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Handynutzung und Hirntumoren zwingend notwendig. Weder die Studien von Hardell noch die Tierstudien von Lai wären von anderen Wissenschaftlern repliziert oder validiert worden. Darüber hinaus hätte die Studie von Lai keine Relevanz für die Frequenzen des Mobilfunks.