Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat eine Klage wegen des neu errichteten Mobilfunkmastes auf dem Eon-Gelände in Naila abgewiesen. In der Begründung heißt es, es gebe keine gesicherten Hinweise, dass die Strahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte die Gesundheit schädige.
NAILA – Eine Anwohnerin hatte gegen die Baugenehmigung geklagt. Sie stützte sich auf die Nailaer Ärztestudie vom Jahr 2004. Darin hatten Hausärzte aus Naila dargelegt, dass Menschen, die in einem Umkreis von 400 Metern um die seit Jahren bestehende Mobilfunkanlage auf der Frankenhalle wohnen, ein höheres Risiko haben, an Krebs zu erkranken. In den Jahren 1999 bis 2004 habe sich die Zahl der Krebsfälle in diesem Wohnbereich gegenüber außerhalb verdreifacht. Die Klägerin argumentierte, sie werde durch den neuen Handymast „einer konkreten und schwer wiegenden Gesundheitsgefährdung ausgesetzt“. Zum Beweis forderte sie, das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen.
Die Klage richtete sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Hof. Zuvor hatte die Frau Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt, den die Regierung von Oberfranken zurückwies. Deshalb reichte sie im Mai die Klage am Verwaltungsgericht ein.
Das Landratsamt vertrat die Auffassung, dass die Klage unzulässig sei. Die Klägerin sei nicht Nachbarin im baurechtlichen Sinne, da ihr Haus in großer Entfernung zum Handymast am Kugelfang liege. Die Nailaer Ärztestudie sei zudem nicht geeignet, Zweifel an den Grenzwerten zu begründen, denn zahlreiche anerkannte Experten wie das Landesamt für Umwelt, das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder das Bundesamt für Strahlenschutz hätten an der Nailaer Ärztestudie eklatante Fehler festgestellt.
Keine Zweifel
Im Urteil heißt es, das Bundesamt für Strahlenschutz habe festgestellt, dass die Nailaer Studie keinen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und Mobilfunkstationen zulässt, „unter anderem deshalb nicht, weil es derzeit keine plausible Erklärung für einen zugrunde liegenden biologischen Wirkungsmechanismus gebe“. Es fehlten gesicherte Erkenntnisse von erheblichem wissenschaftlichem Gewicht.
Die Studie sei nicht geeignet, Zweifel an „der Geeignetheit der Grenzwerte“ zu säen, heißt es in der Urteilsbegründung. Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik könne nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden, wenn die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten würden.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Bayreuth wiesen die Klage ohne mündliche Verhandlung ab, denn die Sache weise keine besondere Schwierigkeit auf und der Sachverhalt sei geklärt. Die Baugenehmigung sei rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Unter anderem berufen sich die Bayreuther Richter auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, denn die Klägerin aus Naila hat inzwischen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gestellt. Eine Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu erwarten.
In einem zweiten Verfahren hatte die Stadt Naila ebenfalls gegen die Baugenehmigung geklagt, laut Landratsamt wurde diese Klage inzwischen aber wieder zurückgenommen.