Bayer. Umweltministerium zu Mobilfunk-Gefahr und Naila - Keine voreiligen Schlüsse
LKRS. BAMBERG. "Der gegenwärtige wissenschaftliche Kenntnisstand zeigt keinen Effekt von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf Krebserkrankungen beim Menschen". Dies unterstreicht jetzt vor dem Hintergrund des Baues von immer neuen Mobilfunk-Mastens das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in einem Schreiben an die oberfränkischen Landtags-Abgeordneten.
Aktueller Anlass für das Interne Schreiben (es liegt der Redaktion vor) ist offenbar eine vor kurzem veröffentlichte Studie von fünf Hausärzten aus Naila. Diese hätten "Daten zu Krebsfällen erhoben und mit der Entfernung der Wohnung der Betroffenen zu einem seit 1993 betriebenen Mobilfunk-Sender korreliert". Trotz mehrmaliger Nachfrage sei dem Ministerium bisher allerdings nur eine fünfseitige Kurzfassung der Untersuchung, von den Verfassern als "Zwischenbericht 27.07.2004" bezeichnet, überlassen worden.
Bei der Auswertung dieses "Zwischenberichtes" sei das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als vorläufiges Zwischenergebnis zu dem Schluss gekommen, dass "aufgrund der unzureichenden Expositionserfassung, der unspezifischen Zielgröße (u.a. Art der Krebserkrankung, Altersstruktur, Geschlecht) und des fehlenden Einbezugs von Störfaktoren die Aussagekraft der Studie eher gering ist".
Im übrigen sei es selbstverständlich, so Dr. Küchler vom Ministerium, dass man sich mit den Ergebnissen der "Naila-Studie" intensiv befasse und keine voreiligen Schlüsse aus den Ergebnissen ziehe, "deren methodische Fundierung in Frage steht". Bundesminister Trittin sei deshalb gebeten worden, die bisher vorgelegten Ergebnisse durch das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) bewerten zu lassen und im Sinne der Versachlichung der Diskussionen in der Öffentlichkeit in den Rahmen bisheriger Studien zu stellen. Langfristige Effekte im Sinne einer geringen Erhöhung des Krebsrisikos könne man derzeit nicht völlig ausschließen. In der INTERPHONE-Studie seien derzeit 7000 Tumorpatienten einbezogen, um statistisch aussagekräftige Aussagen machen zu können. "Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Veranlassung, die bisherigen gesetzlichen Regelungen in Frage zu stellen", heißt es in dem Schreiben.
Bei den Grenzwert-Festlegungen der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutz-Kommission seien alle bisherigen wissenschaftlich verifizierbaren Studien berücksichtigt. Vergleichbare bzw. identische Werte fänden sich z.B. in Frankreich, Großbritannien, Schweden, USA, Kanada, Neuseeland und Japan.
Verwiesen wird außerdem auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2002. Dort heißt es: "Untersuchungen zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen finden bereits seit längerem auf internationaler Ebene und fachübergreifend statt, insbesondere auch zu den Einwirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte. Die Forschungen sind nach wie vor keineswegs abgeschlossen. Vielmehr ist die Zahl neuer Forschungsarbeiten äußerst groß".
"Fachgespräch" am 18. Oktober
"In dieser Situation kann durch die Betrachtung einzelner wissenschaftlicher Studien kein konsistentes Bild über die Gefährdungslage erlangt werden; eine kompetente Risiko-Bewertung setzt stattdessen die laufende fachübergreifende Sichtung und Bewertung der umfangreichen Forschung voraus.
Mittlerweile, so das Ministerium abschließend, sei ein "Fachgespräch" mit dem Hauptverfasser der "Naila-Studie", Dr. Eger aus Naila, am 18. Oktober bei der Regierung von Oberfranken vereinbart. hwp