Ablehnung von Mobilfunkanlagen und Beseitigungsanordnung nicht rechtens — Stadt muss zahlen
KITZINGEN. Die Niederlage für die Stadt Kitzingen kam nicht überraschend: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Würzburgs war die Ablehnung verschiedener Mobilfunkanlagen und -antennen im Stadtbereich nicht rechtens. Die Deutsche Funkturm GmbH sowie Vodafone bekamen in allen vier Fällen Recht
Der Stadtrat hatte im März vergangenen Jahres in einer Resolution festgelegt, alle Anträge der Betreiber auf Erweiterung des Mobilfunknetzes abzulehnen, alternative Standorte nicht mehr vorzuschlagen und städtische Liegenschaften für neue Standorte nicht zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis wurden die vorliegenden Anträge in Sachen Mobilfunk abgelehnt beziehungsweise die Beseitigung von Anlagen gefordert. Es ging um Standorte in der Herrnstraße, am Klettenberg, in der Keltenstraße und in den Winterleiten (im Außenbereich).
„Das ist ein unsicheres Rechtsgebiet", sagte Oberbürgermeister Bernd Moser gestern in einer Stellungnahme zu den Urteilen, deren Begründung noch nicht vorliegt. Man habe davon ausgehen müssen, dass die Kläger Recht bekommen, und darauf habe die Verwaltung bereits hingewiesen, als die Mobilfunkanlagen abgelehnt wurden. Der Stadtrat müsse jetzt darüber nachdenken, wie mit der Resolution verfahren werden soll und wie die Stadt künftig vorgeht.
Eine Rolle spielt bei dieser Frage nicht nur der politische Wille des Stadtrates, sondern auch die Kosten. Der Richter entschied in allen vier Fällen, dass die Beklagte, also die Stadt Kitzingen, die Kosten der Verfahren zu tragen hat. Bleibt die Stadt bei ihrer Ablehnung und ziehen die Mobilfunkbetreiber weiterhin jedesmal vor Gericht, muss die Stadt vermutlich noch oft in den Geldbeutel greifen, der sowieso nicht gerade voll ist.
Gestern erfuhren die Beteiligten nur den Ausgang der Verfahren, nicht aber die Begründung, die erst in einiger Zeit
schriftlich zugeleitet wird. Hier dürfte vor allem interessant sein, wie die Begründung für den Standort Herrnstraße lautet. Hier hatte die Stadt angeordnet, dass die Deutsche Funkturm GmbH die von T-Mobile betriebenen Antennen beseitigen muss, weil sie der Gestaltungssatzung widersprechen. Dort heißt es, dass die Antennen unterhalb des Firstes anzubringen sind und nicht von öffentlichen Verkehrsflächen aus einsehbar sein dürfen. Dieser Passus wurde aber erst in die Satzung aufgenommen, als die Mobilfunkanlage bereits angebracht war. Später wurden nur die Antennen ausgetauscht, weshalb das Unternehmen mit Bestandsschutz argumentiert.
Nach Ansicht der Deutschen Funkturm GmbH wird zudem über den neuen Passus in der Gestaltungssatzung festgelegt, dass Mobilfunkanlagen im Geltungsbereich der Satzung nicht zulässig sind. Die Regelung stelle ein Bauverbot dar, weil sich eine Mobilfunkanlage nicht in Übereinstimmung mit der Vorschrift aufbauen lasse.
In der Verhandlung am Dienstag hat sich die Diskussion auf den Punkt zugespitzt, ob die Gestaltungssatzung eventuell gegen höherrangiges Recht, beispielsweise das Informationsrecht, verstoße, berichtet Klaus Lepelmann, der für die Stadt Kitzingen am Prozess teilnahm. Es könnte sein, dass der Text zu einschränkend formuliert ist, so dass er überhaupt keine Anlagen mehr ermögliche. Ist dies der Fall, müssten die Stadträte die Gestaltungssatzung noch einmal ändern. *len*