Im Antennen-Wald ist Ruh'


Kitzingen/Würzburg - Schwere Niederlage für die Mobilfunk-Gegner:
Das Verwaltungsgericht Würzburg kippte am Dienstag vier ablehnende Bescheide der Stadt Kitzingen gegen den Bau von Sendeanlagen. Juristisch unters Fallbeil kam auch die Gestaltungssatzung, mit der neue Masten auf den Dächern der Altstadt blockiert werden sollten.


Das Urteil der vierten Kammer, das bisher nur im Tenor vorliegt, macht trotz noch fehlender Begründung eines klar:
Die Stadt Kitzingen und andere Kommunen, die sich gegen die wachsenden Antennenwälder auf ihren Dächern wehren, werden sich neue Wege des Widerstands gegen den Mobilfunk ausdenken müssen. Eigene Mobilfunk-Paragrafen in Gestaltungssatzungen reichen offensichtlich nicht, ebensowenig wie Hinweise auf wuchernde Antennenwälder oder verschandelte Landschaft.

Bestes Beispiel ist die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen. Deren Text stammt aus Volkach, wo er bislang Sendemasten in der Altstadt verhinderte. Den Passus, der jede Antenne verbietet, die über den Dachfirst hinausgeht, von öffentlichen Flächen her sichtbar ist und der sogar Sender in Plastik-Verkleidung für nicht genehmigungsfähig erklärt, bezeichnete der Anwalt des Klägers, die Deutsche Funkturm GmbH als "Etikettenschwindel".

Die Summe der Verbote mache jede Mobilfunkanlage unmöglich. Damit sei die Festsetzung in der Gestaltungssatzung lediglich ein Verhinderungs-Instrument, so der Kläger-Anwalt. Der verwies darauf, dass gerade in Innenstädten - im konkreten Fall ging es um ein Haus in der Kitzinger Fußgängerzone - ein größerer Bedarf an Sendern nötig sei und verträgliche Lösungen von den Betreibern angeboten würden - in denkmalgeschützten Bereichen Antennen in einer Kunststoff-Verkleidung.

Diesen ablehnenden Bescheid der Stadt für zwei Handy-Masten auf dem Bürgerbräu-Gelände hob das Gericht ebenso auf, wie zwei weitere Versuche der Stadt, in Kitzinger Randbereichen neue Stationen zu verhindern. In beiden Fällen machte die Stadt eine Verunstaltung des Ortsbilds geltend. Grund: "Antennenwälder" auf dem Dach, die dem AWO-Seniorenheim in Kitzingen laut Stadtplaner Klaus Lepelmann den Beinamen "Igel" eingetragen haben, seien nicht nur hässlich, sondern auch "grundsätzlich rechtswidrig."

Letztlich beurteilte das Gericht die "Gründe des Allgemeinwohls", also den Wunsch der Handy-Besitzer nach einem möglichst lückenlosen Mobilfunknetz höher, als ästhetische Bedenken der Stadt. Ins Leere lief auch eine Festsetzung eines Uralt-Bebauungsplans, nach dem pro Dach nur eine Antenne möglich sei. Mobilfunk-Antennen seien im Gegensatz zu Fernsehantennen privilegiert, erklärte der Vorsitzende Richter.

Gerichtlich vom Tisch gekippt ist auch die Ablehnung eines Bauantrags für einen 25 Meter hohen Stahlrohrmast im Außenbereich der Stadt. Hier hatte die Stadt mit der Störung des Landschaftsbilds argumentiert. Dass Sender dieser Größe die Landschaft verunstalteten, unterstrich auch der Vorsitzende. Sie könnten nach allgemeiner Rechtsauffassung nur dann verboten werden, wenn der Bauplatz in schützenswerter Natur liege. Was in Kitzingen nach Auffassung der Kammer wohl nicht der Fall ist. Deshalb wurde die Stadt auch dazu verdonnert, die Baugenehigung zu erteilen.

Quelle: Mainpost Kitzingen vom 07.04.2005


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