KITZINGEN (MEY) Die Mobilfunk-Skeptiker im Kitzinger Stadtrat und in der Bevölkerung wird's wenig freuen: Der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat die Berufung der Stadt gegen vier Urteile des Verwaltungsgerichts Würzburg immer noch nicht geprüft. Falls die Münchener Richter den Kitzingern eine zweite Chance auf juristischen Widerstand gegen den Senderwald geben, werde die mündliche Verhandlung frühestens zum Jahresende angesetzt werden, erklärte am Montag ein Sprecher des Gerichts.
Mit der Berufung will die Stadt eine schwere Gerichtsschlappe ausbügeln, die sie Anfang April vor dem Würzburger Verwaltungsgericht erlitten hatte. Die Richter hoben damals vier ablehnende Bescheide für Sender auf, die zwei Mobilfunkbetreiber in der Stadt und im Außenbereich geplant hatten.
Keine Verhinderungspolitik
Dabei ließ die fünfte Kammer weder Argumente einer Verunstaltung des Stadtbilds durch Antennenwälder gelten, noch die Bestimmungen der Gestaltungssatzung, mit der die Stadt Sender in der Altstadt unmöglich machen wollte. Auch eine Störung des Landschaftsbildes mochten die Richter nicht in einem 25-Meter-Mast erkennen, der in der Winterleite unterhalb der US-Kasernen entstehen sollte.
Tenor des Gerichts: Beim Widerstand gegen Auswüchse des Antennenbaus dürfe die Stadt keine reine Verhinderungspolitik betreiben. Letztlich müsse den Netz-Betreibern aus „Gründen des Allgemeinwohls" die Chance gegeben werden, den Handy-Besitzern ein möglichst lückenloses Mobilfunknetz zu bieten. Das ist in Kitzingen schon recht dicht - mit, laut Landratsamts-Statistik, über 180 Sendern und Antennen an über 30 Standorten in der Stadt und den Ortsteilen.