| Rechtsprechung |
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| Eilantrag gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos - Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik ist davon auszugehen, dass Mobilfunkanlagen, die die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder einhalten, keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. |
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| Stadt Coburg muss Mobilfunkmasten genehmigen - Das Verwaltungsgericht entschied gegen die Stadt, die nun mehrere Mobilfunkmasten im Stadtgebiet genehmigen muss. Damit dürfte auch die gemäß eines Stadtratsbeschlusses erstellte "integrierte Mobilfunkplanung" eines unabhängigen Büros in Frage gestellt sein. Diese hatte mehrere Senderstandorte im Stadtgebiet als überflüssig ausgewiesen. |
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| Mobilfunk: Niederlage in letzter Instanz
- Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nun gegen Dachau entschieden, wie einem Artikel in merkur-online zu entnehmen ist. Das Mobilfunkkonzept, mit dem die Dachauer die Standorte von Sendemasten vorzugeben beabsichtigten, ist damit definitiv gescheitert. Die Mobilfunkbetreiber können ihre Anlagen nun weitgehend dort aufstellen, wo sie dies für zweckmäßig erachten. |
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| Mobilfunkstreit: Stadt Dachau verliert auch in zweiter Instanz - Die Stadt Dachau ist vor dem Bayerischen VGH mit einer Berufung gegen ein Urteil des VG München gescheitert. Gegenstand des Streites ist die einem Mobilfunknetzbetreiber zugestandene Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan, in einem Wohngebiet - ungeachtet eines durch die Stadt Dachau geplanten Mobilfunkkonzeptes - eine Mobilfunkanlage zu errichten. Urteilsbegründung des BayVGH. Zeitungsnotiz des Münchner Merkurs. |
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| EU Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit von Immissionen unterhalb der Grenzwerte - In der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebrachten Individualbeschwerde Nr. 32015/02 gegen die Bundesrepublik Deutschland ist der Beschwerdeführer, vertreten durch den RA W. Krahn-Zembol, unterlegen. Gegenstand waren elektromagnetische Immissionen von einer benachbarten Funkanlage durch die sich der Beschwerdeführer u.a. in seiner Gesundheit beeinträchtigt fühlte. Bereits 2001 wiesen das VG Koblenz sowie das OVG Rheinland-Pfalz eine Klage in gleicher Sache ab. | ||
| Konzept für Mobilfunkanlagen kann Bauvorhaben nicht verhindern - Es ist zwar anerkennenswert, wenn eine Gemeinde ein Konzept aufstellt, um den Bau von Mobilfunkanlagen zu steuern. Ein Baugesuch verhindern kann es aber nicht, urteilte das VG Düsseldorf am 23.07.2007 (VG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2007 - 9 K 4662/06) | ||
| Grafrath: Mobilfunksender kommt - Gericht weist Beschwerde der Verwaltung zurück - Die Gemeinde Grafrath hat die rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen einen geplanten Mobilfunksender ausgeschöpft. Damit findet ein seit mehreren Jahren ausgefochtener Streit sein Ende. | ||
| Erkrath: Gericht lässt Mobilfunkanlagen zu - Ungeachtet eines vom Rat der Stadt Erkrath verabschiedeten Mobilfunkkonzeptes hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Errichtung von drei Mobilfunkanlagen in Erkrath zugelassen. Rechtlich sei mit dem Konzept keine Grundlage für eine negative Entscheidung zu begründen. | ||
| Mobilfunkmast bei Lichtenfels darf gebaut werden - Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab einem Unternehmen Recht, einen Mobilfunkmasten als privilegierte Anlage am Rande von Klosterlangheim zu errichten. Der von der Gemeinde angebotene Ersatzstandort in 250 m Distanz erfülle nicht die Anforderungen des Netzbetreibers. Gleichzeitig wurde Veränderungssperre der Stadt Lichtenfels für nicht realisierbar erklärt. | ||
| Gemeinde Grafrath unterliegt vor Gericht - Der Verwaltungsgerichtshof München hebt anderslautendes Urteil der Vorinstanz auf. Die Gemeinde Grafrath, vertreten durch den auch aus anderen Mobilfunkstreitsachen bekannten Rechtsanwalt Frank Sommer ist damit gescheitert, mittels Veränderungssperre, Bebauungsplan und der Ausweisung von Alternativstandorten die Errichtung eines Funkturms im Forstgarten zu verhindern. Das Urteil ist von Bedeutung, da es direkt die Planungshoheit der Kommunen betrifft und auch auf andere umstrittene Projekte Auswirkungen haben könnte. | ||
| Mobilfunkkonzept ist kein Grund um Baugenehmigung für Mast zu verzögern - Das Verwaltungsgericht Würzburg hat der Untätigkeitsklage einer Mobilfunkfirma gegen die Stadt Würzburg statt gegeben. Die Beklagte wurde verpflichtet, eine beantragte Baugenehmigung der Klägerin zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Grundstück der Gemarkung Unterdürrbach zu erteilen. Beachtenswert ist das Urteil, da ein von der Gemeinde beabsichtigtes Mobilfunkkonzept als nicht relevant für die Genehmigung betrachtet wird. | ||
| Vodafone muss Anordung der Stadt nicht befolgen - Vor dem Verwaltungsgericht konnte sich die Stadt Bayreuth mit einer Anordnung zur Beseitigung eines Sendemasts gegen die Mobilfunkfirma nicht durchsetzen. Das Argument der Stadt in Bezug auf "Landschaftszerstörung" hatte vor Gericht keinen Bestand, obwohl der Mast ohne die erforderliche Genehmigung entgegen den Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplanes errichtet worden ist. | ||
| Münchner Gericht weist Klägerin ab - Die Frau aus Naila, die gegen einen Mobilfunkmast auf dem Eon-Gelände am Kugelfang geklagt hat, ist auch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gescheitert. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte die Klage der Nailaerin bereits abgelehnt. Zuvor hatte die Regierung von Oberfranken den Widerspruch der Stadt Naila gegen die Genehmigung des Handymastes abgewiesen. Sowohl die Stadt Naila als auch die Klägerin hatten sich auf die Nailaer Ärztestudie berufen. | ||
| Verwaltungsrichter lehnen Klage gegen Mast ab - Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat eine Klage wegen eines neu errichteten Mobilfunkmastes in Naila abgewiesen. In der Begründung heißt es, es gebe keine gesicherten Hinweise, dass die Strahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte die Gesundheit schädige. | ||
| Klägerin scheitert in Elektrosmog-Prozess vor Straßburger Gericht - Die Klägerin aus dem Elsass hatte angegeben, durch die Strahlung eines Mobilfunkmastes unter körperlichen Beschwerden zu leiden. Das Landgericht wertete die angeblichen gesundheitlichen Beschwerden der 42-Jährigen nach medizinischen Tests jedoch als nicht erwiesen. | ||
| Urteil des schweizerischen Bundesgerichts bezüglich des QS-Systems und der Messung von UMTS - In diesem Rechtsstreit ging es u.a. um die Frage, ob das in der Schweiz in Einführung befindliche QS-System geeignet ist, die zur Einhaltung des Anlagengrenzwertes bewilligten Parameter zu überwachen. In seinem Urteil kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Qualitätssicherungssystem den notwendigen Anforderungen genügt. Weiterhin sei es mit entsprechend kalibrierten modernen Messsystemen möglich, UMTS-Signale hinreichend genau zu messen. | ||
| Mobilfunkantenne auf Mietshaus zulässig - Der Bundesgerichtshof wies die Klage eines Mieters gegen seinen Vermieter zurück, die Installation einer Mobilfunkantenne auf dem Dach zu unterlassen. Der Mieter sah sich aufgrund seines Herzschrittmachers einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH (VIII ZR 74/05) |
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| Städte machtlos gegen Mobilfunk - Die Stadt Schwabach scheitert mit Berufung vor dem VGH. Kein Bauantrag für Mast nötig, obgleich dieser mit Blitzfangstange 10 m überschreitet. | ||
| Stadt unterliegt im Streit um Mobilfunkmast vor VGH - Die Stadt Neuburg am Inn scheiterte mit ihrer Beschwerde vor dem bayerischen VHG gegen einen Beschluss des VG Regensburg, der die Errichtung eines 33m-Stahlgittermastes zur Abdeckung von Versorgungslücken für rechtens erklärt hatte. | ||
| Mobilfunkkonzept der Stadt Dachau rechtswidrig - Das Verwaltungsgericht München gab der Klage eines Mobilfunkbetreibers statt, der gegen einen, aufgrund einer Veränderungssperre erlassenen Baueinstellungsbescheid klagte. Nach Auffassung des Gerichts sei das Mobilfunkkonzept ein "Verhinderungskonzept" und verstoße gegen Bauplanungs- und Immissionschutzrecht. Die zur Sicherung des Konzepts erlassene Veränderungssperre sei somit nichtig. Siehe dazu auch Pressemeldung | ||
| Planungs- und baurechtliche Grundlagen für die Errichtung von Mobilfunkanlagen - "Planen und Bauen" heisst eine Informationsschrift des IZMF (pdf-Download 1,2 MB). Neben den baurechtlichen Grundlagen wird auf länderspezifische Besonderheiten, kommunale Erfahrungen und die Rechtsprechung in Bezug auf die Errichtung von Mobilfunkstationen eingegangen. | ||
| Mobilfunkanlage in Wohngebiet zulässig - Das Verwaltungsgericht Würzburg entsprach am 06.10.2005 der Klage eines Mobilfunkbetreibers auf Erteilung einer Genehmigung für eine Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet in Schweinfurt. Die Anlage diene dem Wohle der Allgemeinheit, sie beeinträchtige weder das Ortsbild, noch verletze sie nachbarliche Interessen. | ||
| Mobilfunkanlage in Reinem Wohngebiet zulässig - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies das Begehren einer Nachbarin, die Errichtung eines Antennenmastes vor endgültiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Befreiung zu verhindern, ab. Die Mobilfunkanlage stelle eine störungsfreie gewerbliche Nutzung dar, die die wohnliche Nutzung der Grundstücke im Baugebiet nicht einschränke. | ||
| Stirner Mobilfunkmast darf gebaut werden - Elf Pleinfelder Familien sind vor dem VG Ansbach mit ihrer Klage gegen einen 57m-Mobilfunkmast unterlegen. Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Frank Sommer scheiterte mit seinem Versuch, die gesetzlichen Grenzwerte durch ein Gutachten des "Biomediziners" Dr. Lebrecht von Klitzing in Frage zu stellen. | ||
| Mobilfunkanlage: keine 200 m Schutzzone um Wohngebiete - Trotz ihres Konzepts, dass Mobilfunkanlagen einen Abstand von 200 m zur nächst gelegenen Wohnbebauung einzuhalten haben, muss die Stadt Bingen eine D1 Mobilfunkstation baurechtlich genehmigen. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Mainz | ||
| Schwere Niederlage für die Stadt Kitzingen - Das Verwaltungsgericht Würzburg kippte vier ablehnende Bescheide der Stadt Kitzingen gegen den Bau von Sendeanlagen. Juristisch unters Fallbeil kam auch die Gestaltungssatzung, mit der neue Masten in der Altstadt blockiert werden sollten. | ||
| Herbe Schlappe für Mobilfunkgegner - Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes München ist weder die "Nailaer Studie" noch die "Reflex-Studie" geeignet, Gesundheitsgefahren durch Mobilfunksendeanlagen zu belegen. Obwohl die Klägerin bereits im Eilverfahren gescheitert war, hatte sie auf der ordentlichen Verhandlung bestanden. | ||
| Dämpfer für Schwalbacher Mobilfunkgegner - Die Frankfurter Neue Presse berichtet über den Stand von drei Unterlassungsklagen gegen den Betrieb von Funkanlagen auf einem Kirchturm in Schwalbach | ||
| Wohnungseigentümer muss Mobilfunkantenne dulden - Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen. "Bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise" liege hier nur ein ganz geringfügiger Nachteil vor." | ||
| Stadt Fürth unterliegt in Streit um Mobilfunkanlage - Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mehrere Klagen gegen Mobilfunkanlagen abgelehnt. | ||
| BGH weist Klage gegen Mobilfunksendeanlage ab - Wer gegen eine Mobilfunkanlage in seiner Nachbarschaft klagt, hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er dem Gericht konkrete Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko durch Elektrosmog vorlegt. Die allgemeine Behauptung, die elektromagnetischen Felder des Sendemasten seien schädlich, reicht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus. | ||
| Keine Wertminderung wegen Mobilfunkanlage - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hebt Urteil des VG Regensburg auf. Die Errichtung einer Mobilfunkanlage an der Grundstücksgrenze verletze weder Abstandsflächen noch kann der Nachbar Mieteinbußen oder Wertminderung geltend machen. | ||
| Mobilfunkantenne in Wohngebiet zulässig - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Betrieb einer Mobilfunkantenne in einem Wohngebiet zu einer "nachvollziehbaren psychologischen Belastung der Nachbarschaft" führe, wurde vom OVG Hamburg zurückgewiesen. | ||
| Mobilfunkanlagen dienen dem Allgemeinwohl - Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Entscheidung des VG Koblenz zugunsten eines Netzbetreibers: Die Stadt Koblenz muss Mobilfunkanlage auf Hochhaus genehmigen, ungeachtet anderslautender baurechtlicher Vorgaben | ||
| Mobilfunkmasten grundsätzlich zulässig - Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klage gegen Baugenehmigung einer Funksende- und Empfangsanlage zurück, da nach dem heutigen Standpunkt von Forschung und Technik nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden kann. | ||
| Hirntumor-Prozess in den USA - US-Bezirksgericht in Baltimore hat Schadensersatzklage eines Hirntumorpatienten gegen die Mobilfunkindustrie abgewiesen. Das Gericht sah keine hinreichende wissenschaftliche Begründung für die vom Kläger vorgebrachten Argumente. | ||
| Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage erfolglos - geltende Grenzwerte bieten ausreichenden Schutz | ||
| VGH-Urteil: Mobilfunkstrahlen keine Gefahr für Gesundheit der Nachbarn - Anwohner unterliegt im Nachbarstreit über Mobilfunkanlage. Bei Einhaltung der gesetzliche Grenzwerte sind wissenschaftlichen Belege für eine Gefährdungslage nicht gegeben. Messungen an 3600 öffentlichen Plätzen bestätigen durchweg die Einhaltung der Grenzwerte. | ||
| Antenne rauf, Miete runter? - Angst vor Mobilfunkantennen auf dem Dach berechtigt kaum zur Mietminderung. Die gängige Rechtsprechung verneint die Möglichkeit einer Mietminderung, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Beitrag der Stiftung Warentest mit Verweisen auf einschlägige Urteile. |
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| Haftungsrechtliche Bewertung der Nutzung der Mobilfunktechnik - Dr. Holger Kremser, Universität Göttingen, erläutert anhand verschiedener Szenarien die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten von Klagen. die sich gegen Mobilfunk richten. Sein Resumee: "Haftungsklagen, die gegen die Zulassung von Mobilfunkanlagen geführt werden, haben nach bisherigem Erkenntnisstand kaum Aussicht auf Erfolg. Dies gilt sowohl für Klagen gegen Private (Hersteller, Händler, Betreiber), als auch gegen die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie gegen den Gesetzgeber." |
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