Funkturm darf in Forstgarten

Gemeinde Grafrath unterliegt vor Gericht

Grafrath Das Landratsamt Fürstenfeldbruck muss der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Baugenehmigung für die umstrittene Errichtung eines Mobilfunkmasts ini Forstwirtschaftlichen Versuchsgarten von Grafrath erteilen. Dies teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München (BayVGH) gestern mit. Ein ausführliches Urteil werden die Richter des zweiten Senats in einigen Wochen vorlegen. Wie berichtet, hatten DFMG und Vertreter der Gemeinde Grafrath in einer mündlichen Verhandlung vor dem BayVGH vor zwei Wochen noch einmal ihre unterschiedlichen Standpunkte dargelegt. Die DFMG kritisierte die erlassene Veränderungssperre für den Forstpark als „Verhinderungsplan". Im neuen Bebauungsplan, den der Gemeinderat verabschiedet hat, würden „funktechnische Belange" nicht berücksichtigt, so die DFMG. Der Sendemast, den das Unternehmen für die T-Mobile im Forstpark aufstellen will, ist 45 Meter hoch und wird voraussichtlich 20 bis 25 Meter über die Baumgrenze ragen.

Der Grafrather Bürgermeister Hartwig Hagenguth (Bürger für Grafrath) zeigte sich am Freitag enttäuscht und überrascht über das Urteil. „Die Gegenseite hat vor Gericht nichts substantiell Neues vorgetragen", sagte Hagenguth zur SZ. Die Kommune lehnt die Anlage ab und hat zwei alternative Standorte angeboten. Der Gemeinderat hat Bebauungs- und Flächennutzungsplan so geändert, dass der Standort im Versuchsgarten ausgeschlossen ist, aber dafür zwei neue Plätze ausgewiesen sind, die wiederum die T-Mobile ablehnt. Diese neuen Pläne seien rechtsgültig, wurden aber durch das neue Urteil „praktisch außer Kraft gesetzt", bedauerte Hagenguth. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hebt ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 auf, betrifft direkt die Planungshoheit der Kommunen und könnte auch auf andere umstrittene Projekte Auswirkungen haben. Wie es weitergehen soll und welche juristischen Möglichkeiten bleiben, konnte Hagenguth nicht sagen, weil die Begründung des Urteils noch fehlt. bip/sal

Quelle: Süddeutsche Zeitung Fürstenfeldbruck vom 02.12.2006


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