Mobilfunksender kommt

Gericht weist Beschwerde der Verwaltung zurück

Grafrath "Die Gemeinde Grafrath hat die rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen den geplanten Mobilfunksender von T-Mobile im forstwirtschaftlichen Versuchsgarten ausgeschöpft", erklärte Grafraths Bürgermeister Hartwig Hagenguth am Montag im Gemeinderat. Der Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kommune gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in München zugunsten der Deutschen Funkturm GmbH zurück gewiesen. Die Revision war nicht zugelassen worden.

Die Verwaltung habe noch eine Rüge eingereicht, weil das Bundesverwaltungsgericht auf ihre Argumente nicht eingegangen sei, berichtete der Rathauschef. Stattdessen hätten die Richter einfach die Argumente ihrer Münchner Kollegen übernommen. Besonders ärgert Hagenguth das Ansinnen, die Kommune hätte andere Mobilfunk-Anbieter berücksichtigen und deren Belange ermitteln sollen. "Von uns werden hellseherische Fähigkeiten verlangt", meinte er. Im Laufe des Planungsverfahrens habe sich keine andere Firma gemeldet.

Der Bürgermeister warf der Funkturm GmbH auch vor, in der mündlichen Verhandlung plötzlich Mehrkosten von bis zu einer halben Million Euro in den Raum gestellt zu haben. "Die Richter haben diese Zahl in ihrer Argumentation völlig ungeprüft und ohne Nachweis übernommen", beklagte sich Hagenguth, der von einer ungleichgewichtigen Beweispflicht sprach. bip

Quelle: Süddeutsche Zeitung, Fürstenfeldbruck vom 12.07.2007


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Bericht zum Urteil des VGH
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