"Wer Handy kauft, bestellt den Mast"

Was die Gemeinde gegen Funkmasten tun kann

REGION WÜRZBURG (TRAB) „Was tut der Gemeindetag und vor allem, was können Gemeinden in Sachen Mobilfunk eigentlich tun beziehungsweise verhindern" - mit dieser Frage beschäftigte sich die Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetages.

Bruno Scheiner, Bürgermeister von Greußenheim und Kreisvorsitzender, stellte an den Beginn des Referats des Juristen Franz Dirnberger aus der Geschäftsstelle München, seine klar definierte Meinung: „Jeder, der ein Handy kauft, bestellt den Mast sozusagen gleich mit." Doch gerade beim Thema mobil telefonieren gebe es eine weit verbreitete Doppelmoral. Das Handy soll überall funktionieren, aber ja kein Mast vor der eigenen Haustür stehen.

Große Ängste

Die Ängste in der Bevölkerung seien hoch, gab auch der Fachmann Dimberger zu. Wissenschaftlich begründen jedoch ließen sie sich nicht. „Alle seriösen Studien bisher konnten keine tatsächliche Gesundheitsgefährdung bestätigen." Und die Grenzwerte in Deutschland seien ohnehin rein politisch. „Wird der Grenzwert überschritten, heißt das nicht, dass dann Jemand krank wird", verdeutlichte er. Zu beweisen, dass keine Gefahr bestehe, sei freilich noch schwieriger als der Umkehrschluss.

Für den Gemeindetag beziehungsweise die Bürgermeister, die ihm angehören, sind die Grenzwerte ohnehin unerheblich, wurde im Weiteren deutlich. Können Gemeinden etwas gegen die oftmals so ungeliebten Funkmasten tun? Das einzige Argument, verdeutlichte Dimberger, das eine kleine Chance hat, ist die städtebauliche Auswirkung. Allerdings komme auch das wohl nur bei wirklich großen Masten in „sehr schönen Orten" zum Tragen. Vergleichbar sind die Masten in dieser Beziehung beispielsweise mit Satellitenschüsseln. „In Rothenburg ob der Tauber, kann man sie sicher verbieten", erklärte der Münchner drastisch.

Aber wie ist es dann mit der Genehmigung? Was ist, wenn die Gemeinde einfach Nein sagt? Das kann sie zwar, aber das heißt noch lange nicht, dass dann kein Mast kommt. Denn bei der Genehmigungspflicht eines Bauvorhabens geht es nicht um die Frage: „Darf ich bauen?", sondern lediglich darum, ob man die Behörde vor Baubeginn fragen muss. Diese darf allerdings nicht aus Gründen ablehnen, die außerhalb baurechtlicher Vorschriften oder geltender Gesetze liegen, muss die Belange aller gegeneinander abwägen.

„Setzen sie sich über geltendes Recht hinweg und lehnen ab, müssen sie eventuell mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen und Betreibern einen möglichen Einnahmenausfall zahlen", warnte Dimberger die Rathauschefs vor emotionalen Entscheidungen.

Mobilfunkmasten gelten - im Außenbereich - als privilegierte Vorhaben und durch die Praxis der vorherigen Genehmigung durch die Regulierungsbehörde sei auch garantiert, dass geltende Grenzwerte eingehalten werden, damit also laut Gesetz keine Gefahr besteht, erläuterte Dimberger.

Gemeinsame Lösung

Weil alles ist, wie es ist, riet der Fachmann den Kommunen, sich möglichst wenig einzumischen, wenn Betreiber Masten aufstellen wollen. „Denn, wenn sie die gesamte Planung für die Aufstellorte an sich reißen, müssen sie mangels anderer Möglichkeit oft Ja sagen, ohne es eigentlich zu wollen, und werden damit in den Augen der Bürger zum Alleinverantwortlichen."

Auch, analog zu Zonen für Windparks, Gebiete für Sendemasten auszuweisen, sei gefährlich, meinte der Fachmann. Denn im Außenbereich sind die Masten ohnehin privilegierte Vorhaben und kaum zu verhindern, und sieht man im Rahmen eines Bebauungsplanes eine Fläche vor, laufen schnell die betroffenen Nachbarn Sturm. Ein Bebauungsplan wiederum, der flächendeckende Versorgung verhindert, ist unzulässig. Die einzige Chance ist, mit den Betreibern zu reden und gemeinsam eine Lösung zu suchen.

Quelle: Mainpost Würzburg vom 13.12.2006


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