Füssen/Ostallgäu (hs). - Bayern wird in Sachen Mobilfunk nicht umdenken. Der Petition des Füssener Stadtrates, in der unter anderem eine Genehmigungspflicht für den Aufbau von Mobilfunk-Sendeanlagen gefordert wurde, kann aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden. Zu diesem Ergebnis kam nun der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags.
Wie berichtet, griff die Stadt Füssen die Sorgen von Bürgern auf, die gesundheitliche Risiken aufgrund des wachsenden Netzes von Mobilfunk-Sendeanlagen befürchten. Der Stadtrat verabschiedete eine Petition, die Umweltingenieur Rolf Tschirschnitz gemeinsam mit dem Mobilfunk-Forum Füssen erarbeitet hatte. Über 20 Ostallgäuer Kommunen schlossen sich dem Forderungskatalog an, der im Juli im Landtag übergeben wurde.
Keine echte Beteiligung
Eines der Ziele der Petition: Neue Mobilfunk-Sendeanlagen sollten nur dann errichtet werden dürfen, wenn die betroffenen Kommunen zustimmen. Denn derzeit gibt es nur eine freiwillige Vereinbarung, den Mobilfunkpakt II: Die Kommunen können zwar den Netzbetreibern andere Standorte für Sendeanlagen vorschlagen. Die Netzbetreiber können diese Alternativen aber nach einer Prüfung ablehnen und die Anlage auf dem anfangs vorgesehenen Standort errichten. So sei "eine tatsächliche Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeit der Kommune bei der Anzahl und Standortwahl der Sendeanlagen nicht gewährleistet". Auch pochten die Ostallgäuer Kommunen darauf, dass die Grenzwerte für solche Anlagen nach unten korrigiert werden. Denn die in Deutschland gültigen Grenzwerte seien die höchsten Europas. Sie "orientieren sich ausschließlich an den wirtschaftlichen Interessen der Betreiberfirmen. Eine optimale funktechnische Versorgung kann, wie andere Länder zeigen, mit deutlich geringeren Werten erreicht werden". Bayern solle "positive eigene Wege abweichend vom Bundesrecht" beschreiten, wurde in der Petition gefordert.
"Nicht probates Mittel"
Doch daraus wird nichts. Umweltingenieur Tschirschnitz informierte den Stadtrat nun darüber, dass die Petition im zuständigen Landtag-Umweltausschuss behandelt wurde: Ihr könne aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht entsprochen werden. Zumal der Landtag zuletzt im Juli die Einführung einer Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen im Baugenehmigungsverfahren als "nicht probates Mittel" abgelehnt habe. Auch würden die geltenden Grenzwerte nach Erkenntnissen unabhängiger Experten als ausreichend angesehen.
Keine Diskussion
Ohne Diskussion nahm der Stadtrat die Ausführungen zur Kenntnis. Paul Iacob (SPD) regte allerdings an, dass Bürgermeister Christian Gangl versuchen solle, den Städtetag für die Forderungen aus dem Ostallgäu zu gewinnen.