Von Simon Demmelhuber
aus "NetworkWorld" v. 28.06.2002
Im hessischen Stadtallendorf erzwangen Behörden die Stilllegung zweier T-Mobile-Sendeanlagen. Firmen- und Privatkunden reagierten mit Unverständnis und heftigem Protest. Die Aktion gehe an Bürger- und Wirtschaftsinteressen vorbei, sagen die Betroffenen.
Bürgermeister Manfred Vollmer hat ein undankbares Amt. Da zieht er für Recht und Gesetz in den Kampf, zwingt den Netzbetreiber T-Mobile, zwei Sender im hessischen Stadtallendorf stillzulegen, und nun will keiner mit ihm feiern. Statt zu jubeln, fordern Bürger und Wirtschaft, dass die Antennen wieder ans Netz gehen. Kein Wunder, seit T-Mobile am 14. April zwei "formell illegale" Sender abschalten musste, klaffen behördlich verfügte Funklöcher im gesamten Bereich der Innenstadt. In den unteren Stockwerken vieler Häuser sind D1-Handys derzeit absolut tot. Wenn überhaupt, funktioniert das Netz nach dem Blinkerprinzip: geht, geht nicht, geht...
Die Quittung für den amtsbefohlenen Stotterfunk traf prompt im Rathaus ein. Während anderswo Bürgerinitiativen gegen neue Masten aufbegehren, gingen in Stadtallendorf kaltgestellte Handynutzer auf die Barrikaden. "Die Leute sind verärgert", bringt Rentner Winfried Schmidt das Volksempfinden auf den Punkt, "hier hat es richtig gebrodelt". Am Pranger stehen dabei nicht die Mobilfunkbetreiber, sondern die kommunalen Funkverhinderer: Was als Lektion für die eigenmächtigen Herrn der Netze gedacht war, missriet den Urhebern zum Eigentor.
Stadt legt "illegale" Sender still
"Da ist tatsächlich einiges schief gelaufen", räumt Bürgermeister Vollmer ein, "das war so nicht vorhersehbar". Die Reue kommt spät. Den Wind nämlich, der jetzt als Sturm durch Stadtallendorf fegt, hat Vollmer vor gut einem Jahr eigenhändig gesät. Damals war die Stadt von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf aufgefordert worden, den Bestand an Mobilfunksendern auf ihrem Terrain zu überprüfen. Ins Visier der Kontrolleure gerieten dabei zwei seit 1996 und 1999 betriebene Anlagen von T-Mobile. Dass beide Sender in Wohngebieten stehen, hatte zum Zeitpunkt der Errichtung niemanden gestört. Da eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde vorlag, und keine der Antennen höher als zehn Meter über die Gebäudedächer ragte, musste der Betreiber keine Baugenehmigung einholen. Doch inzwischen vertrat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine neue Rechtsauffassung. In reinen und allgemeinen Wohngebieten seien Sendeantennen auf Wohngebäuden als Nutzungsänderung zu betrachten und mithin genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Bewilligung lag nicht vor, also waren die Masten illegal. Das Bemühen des Betreibers, die Situation durch nachgereichte Genehmigungsanträge zu entschärfen, fruchtete wenig. Weil die Stadt einer Nutzungsänderung nicht zustimmte, konnte die zuständige Kreisbehörde keine Baugenehmigung erteilen und untersagte den Betrieb der Anlagen.
"Wir waren verärgert, weil T-Mobile die beiden Sender ohne unser Wissen und unsere Mitsprache hingestellt hatte", begründet Bürgermeister Vollmer die Haltung der Stadt. "Wir wollten nicht vor vollendeten Tatsachen stehen und haben deshalb unser Einvernehmen verweigert". Den Einwand, dass beide Anlagen gebaut worden waren, bevor die Rechtsauffassung der Kasseler Richter eine neue Sachlage schuf, ließen sowohl die Kreis- als auch die Stadtbehörde nicht gelten; die Bauaufsichtbehörde beharrte auf der sofortigen Stilllegung. Dagegen legte T-Mobile beim Verwaltungsgericht in Gießen Widerspruch ein und bekam Recht. Die Richter erklärten die Verfügung für unwirksam und plädierten dafür, dem "unterstellten rechtswidrigen Zustand" durch nachträglich genehmigte Bauanträge abzuhelfen.
Bauaufsicht verhindert nachträgliche Genehmigung
Spätestens hier tritt Thomas Naumann, Chef der Bauaufsichtbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf, ins Rampenlicht. Naumann fügte sich nicht in die Schlappe und war bereit, den Fall bis zum Ende durchzufechten. Namens des Kreises legte er Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein, der das Gießener Urteil schließlich kassierte. Der Kasseler Senat bestätigte die "formelle Illegalität" der Anlagen und setzte zugleich mit dem aufgeschobenen Nutzungsverbot eine ebenfalls verfügte Beseitigungsanordnung erneut in Kraft.
Als T-Mobile daraufhin die beiden Sender am 14. April abschaltete und im Stadtallendorfer D1-Netz nichts mehr ging, rieben sich nicht nur rund 5000 Kunden des Betreibers verwundert die Augen. "Dass der Kasseler Gerichtshof die Dinge derart auf den Kopf stellt, hat uns selbst überrascht", erklärt Vollmer, "das war nicht unsere Absicht." Die habe vielmehr darin bestanden, den Betreiber an den Verhandlungstisch und von der Konfrontations- auf eine Kooperationslinie zu bringen. "Eine definitive Stilllegung haben wir nie bezweckt". Dumm gelaufen, aber nicht ganz so unvorhersehbar, wie Vollmer den Hergang darstellt. "Spätestens mit der Beschwerde gegen den Gießener Beschluss musste jeder wissen, worauf die Sache hinauslaufen würde", rückt Naumann die Dinge zurecht.
Dass Vollmer den Schwarzen Peter gerne dem Kreisbauamt zuspielen möchte, ist verständlich. Wo der nun de jure tatsächlich liegt, spielt jedoch kaum eine Rolle. De facto nämlich bleibt er bei der Stadtverwaltung hängen, die sich schlagartig mit unerwartet vehementen Protesten konfrontiert sieht: "Hellen Aufruhr" habe es nach der Abschaltung gegeben, vor allem von Seiten der Wirtschaft, bestätigt Vollmer. "Deshalb haben wir nicht gezögert und innerhalb weniger Stunden eine mobile Antennenanlage im Industriegebiet genehmigt." Viel ist damit aber nicht gewonnen. Denn obschon der Notmast auf dem Gelände einer Eisengießerei den völligen Zusammenbruch des T-Mobile-Netzes verhindern konnte, bleibt dieses löchrig und instabil.
Der Autor ist Literaturwissenschaftler und Unternehmensberater im Internet- und Fernsehbereich.